MRP·Compliance · Kassel

Compliance
mit Substanz.

Compliance-Beratung für mittelständische Unternehmen

Was uns auszeichnet

Anders als reine Compliance-Beratungen vertreten wir unsere Mandantschaft regelmäßig auch in Strafverfahren. Diese Verteidigungserfahrung fließt in jeden Aufbau unseres Compliance-Management-Systems ein.

I.
Fachanwälte
für Strafrecht
II.
Zertifizierte
Compliance-Officer (Univ. Münster)
III.
Staatsanwaltliche
Perspektive
Jahrzehnte strafrechtliche Praxis
der Partner
2026 F.A.Z. Top-Anwalt
RA Carsten Marx
Univ. Zertifizierte Partner
Münster
Aktive Staatsanwaltliche
Perspektive

Die regulatorischen Anforderungen wachsen. Auch für den Mittelstand.

Was gestern noch Konzernthema war, wird morgen Mittelstandsanforderung. Wer heute strukturiert vorbereitet, verhandelt später aus einer anderen Position.

Drei Ebenen. Eine Beratung.

Compliance-Beratung, die drei Perspektiven strafrechtlicher Praxis zusammenführt: anwaltliche Verteidigungserfahrung, universitär zertifizierte Compliance-Kompetenz und den Blickwinkel der Ermittlungsbehörden.

Aus drei Blickrichtungen entsteht ein vollständiges Bild.

I.
Fachanwaltliche Expertise
Über 20.000 strafrechtliche Fälle unserer Partner. Aus unserer täglichen Praxis kennen wir die Muster, bei denen aus einer betrieblichen Unachtsamkeit ein Ermittlungsverfahren wird.
II.
Universitäre Compliance-Kompetenz
Beide Partner sind zusätzlich Zertifizierte Compliance-Officer der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster.
III.
Staatsanwaltlicher Perspektive
Wir arbeiten mit einem praktizierenden Staatsanwalt und Pressesprecher einer hessischen Staatsanwaltschaft als freiem Mitarbeiter zusammen. Eine Konstellation, die im deutschen Compliance-Beratungsmarkt außergewöhnlich ist. Wer die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden kennt, erkennt Risiken, bevor daraus Verfahren werden.

Compliance verlangt mehr als einen einzigen Blickwinkel.

I.
Fachanwalt für Strafrecht Carsten Marx

Carsten Marx

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Geschäftsführer
✦ Zertifizierter Compliance-Officer
(Univ. Münster)

Rechtsanwalt Marx wurde wiederholt durch das FAZ Institut als Top Anwalt für Strafrecht ausgezeichnet. Langjährige Verteidigungspraxis in Strafverfahren aller Größenordnungen. Berät Unternehmen beim Aufbau von Compliance-Strukturen, die einer strafrechtlichen Überprüfung standhalten.

II.
Christopher Posch Rechtsanwalt

Christopher Posch

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Geschäftsführer
✦ Zertifizierter Compliance-Officer
(Univ. Münster)

Verteidigt bundesweit, auch in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren. Langjährig in offizieller Funktion für einen europäischen Staat tätig, Begleitung von Regierungs- und Wirtschaftskontakten auf internationaler Ebene. Umfangreiche Erfahrung in öffentlichkeitswirksamen Verfahren und in der Betreuung prominenter Mandate.

III.
Christopher Roth Staatsanwalt

Dr. Christopher Roth

Staatsanwalt (Wetzlar) · Pressesprecher
Dozent (Polizeihochschule)
Freier Mitarbeiter

Dezernent und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wetzlar. Dozent an der Polizeihochschule und Prüfer im Ersten Juristischen Staatsexamen. Promotion im Strafrecht (magna cum laude). Bringt als freier Mitarbeiter die Fragen in die Beratung ein, die sich im Ernstfall vor Gericht stellen würden.

Compliance hat Substanz, wenn sie der Prüfung standhält:
der internen, der behördlichen, der gerichtlichen.
MRP Compliance

Risiken analysieren.
Prozesse optimieren.
Bewusstsein schaffen.

Compliance-Systeme, deren Wirksamkeit sich aus ihrer Passgenauigkeit ergibt, nicht aus ihrem Umfang. Was unsere Mandantschaft daran schätzt: die Effektivität. Für angrenzende Fachgebiete wie Arbeitsrecht, Datenschutz- und Steuerrecht koordinieren wir über unser Netzwerk Mandate jeder Art aus einer Hand.

01
Compliance-Management-Systeme
Aufbau, Optimierung und Prüfung nach ISO 37301 oder IDW PS 980, auf Wunsch bis zur Zertifizierungsreife.
02
Externe Compliance-BeauftragungDauermandat
Wir übernehmen die Funktion der Compliance-Beauftragten dauerhaft: Risikoanalyse, Meldestelle, Schulungen, laufende Betreuung. Compliance-Kompetenz ohne eigene Stelle.
03
Fremdfirmen-Compliance-Check
Systematische Prüfung Ihres Fremdfirmen- und Zulieferer-Managements. Vorbereitet auf LkSG, CSDDD und ISO 37301.
04
Hinweisgeberschutz-Umsetzung
Meldekanäle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, umgesetzt mit etablierten Software-Partnern: Einrichtung nach den Vorgaben des HinSchG, Betrieb der Meldestelle, Eingangsprüfung und Fallaufbereitung. Rechtliche Bewertung auf Wunsch durch unsere Fachanwälte im Mandat.
05
Interne Untersuchungen
Sachverhaltsaufklärung bei Verdachtsfällen: rechtssichere Beweissicherung, Befragungen, klare Handlungsempfehlungen. Interne Untersuchungen führen unsere Partner als Fachanwälte für Strafrecht im anwaltlichen Mandat durch – mit vollem Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit.
06
Compliance-Akademie
Workshops, Inhouse-Schulungen und Vorträge. Aktuelle Vortragsreihe: Was tun, wenn die Staatsanwaltschaft um sechs Uhr morgens klingelt? Individuelle Themen jederzeit buchbar.

Einmal aufbauen.
Laufend begleiten.

Das Modell kennen Sie vom externen Datenschutzbeauftragten: Wir übernehmen die operative Compliance-Funktion dauerhaft, zum planbaren Pauschalhonorar. Die Gesamtverantwortung bleibt bei der Geschäftsführung, Umsetzung und Dokumentation liefern wir.

Der Tankkarten-Fall des OLG Nürnberg zeigt: Wer die Umsetzung nicht belegen kann, haftet. Diese Dokumentation entsteht im Dauermandat von selbst.

weiterlesen

Gespräch vereinbaren
Jährliche Risikoanalyse
Systematische Erfassung und Bewertung der Compliance-Risiken Ihres Unternehmens, aktualisiert bei wesentlichen Veränderungen.
Betrieb der Meldestelle
Entgegennahme und Prüfung von Hinweisen nach HinSchG, Einleitung von Folgemaßnahmen und rechtssichere Dokumentation.
Schulungen und Richtlinien
Regelmäßige Schulung der Belegschaft und Führungskräfte, Pflege von Verhaltenskodex und internen Vorgaben.
Ansprechperson und Bericht
Feste Ansprechperson für Compliance-Fragen im Alltag, Erste Einordnung bei Verdachtsfällen und Koordination der anwaltlichen Beratung und jährlicher Bericht an die Geschäftsführung.

Aus den Akten. Acht Fälle, die jede Geschäftsführung kennen sollte.

Acht Fälle aus der Praxis: Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, die mit ihrem Privatvermögen hafteten, mitunter auch strafrechtlich verurteilt wurden.

I.
OLG Nürnberg · 2022
Der Tankkarten-Fall
788.933 € persönlicher Schadensersatz wegen fehlender Compliance-Struktur: der Präzedenzfall für den Mittelstand.
788.933 € →
II.
OLG Brandenburg · 2025
Der Energieversorger-Fall
Existenzbedrohende Risikoentscheidung ohne Aufsichtsrat: 8 Millionen € Schaden, persönliche Haftung.
8 Mio. € →
III.
BGH · 2023
Der Holding-Fall
In der GmbH & Co. KG schützt die formale Trennung nicht: 510.000 € Haftung, auch gegenüber der KG.
510.000 € →
IV.
OLG Brandenburg · 2022
Der Wohnwagen-Fall
Irreführende Buchungen hebeln sogar den Entlastungsbeschluss aus.
§ 46 GmbHG →
V.
BFH · 2022
Der Strohmann-Fall
Wer das Amt trotz erkennbarer Defizite übernimmt, haftet mit dem Privatvermögen.
§ 69 AO →
VI.
BGH · 2025
Der Firmenbestatter-Fall
Wer im Hintergrund die Fäden zieht, haftet wie eine bestellte Geschäftsführung: in erster Instanz mehrjährige Freiheitsstrafe (nicht rechtskräftig)
Haftstrafe
(nicht rechtskräftig)
→
VII.
BGH · st. Rspr.
Der Beitrags-Fall
Ein häufiger Vorwurf gegen Geschäftsführungen in der Krise: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, keine Restschuldbefreiung.
§ 266a StGB →
VIII.
§ 15a InsO
Der Insolvenz-Fall
Drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen ab Überschuldung. Danach droht Insolvenzverschleppung mit Haftstrafe.
bis 3 Jahre →

In 90 Sekunden wissen Sie, wo Sie stehen.

Acht Fragen, ehrlich beantwortet. Am Ende sehen Sie, wo Sie im Vergleich zum deutschen Mittelstand stehen und was der nächste Schritt wäre.

Compliance-Check
1 / 8
I.
Verfügt Ihr Unternehmen über einen dokumentierten Hinweisgeber-Meldekanal nach HinSchG?
Pflicht seit Dezember 2023 für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Verstöße können mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden.
II.
Haben Sie ein schriftlich dokumentiertes Compliance-Management-System?
Grundlage jeder Verteidigung gegen § 30 OWiG-Vorwürfe und Voraussetzung für ISO 37301.
III.
Prüft in Ihrem Unternehmen jemand systematisch, ob Werkverträge auch tatsächlich Werkverträge sind?
Scheinselbstständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung sind ein häufiger Auslöser strafrechtlicher Ermittlungen (§ 266a StGB).
IV.
Wissen Sie, ob Ihre wichtigsten Zulieferer die LkSG-Anforderungen erfüllen?
Auch wenn Sie selbst noch nicht LkSG-pflichtig sind: Mit der CSDDD ab 2027 werden diese Pflichten auf den Mittelstand kaskadieren.
V.
Existiert bei Ihnen ein dokumentierter Notfallplan für den Fall einer staatsanwaltlichen Durchsuchung?
Wer in einer Ermittlungssituation ohne strukturierten Ablauf reagiert, gibt Kontrolle über Beweismittel aus der Hand und macht mitunter Aussagen, die später weitreichende Bedeutung erlangen.
VI.
Werden Ihre Führungskräfte regelmäßig zu Compliance-Themen geschult?
Ein zentrales Element der Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG und § 93 AktG. Fehlende Schulungsdokumentation begründet regelmäßig Organverschulden.
VII.
Haben Sie eine Compliance-Risikoanalyse durchgeführt, und liegt sie schriftlich vor?
Ohne dokumentierte Risikoanalyse ist keine wirksame Verteidigung gegen den Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) möglich.
VIII.
Kennen Sie den Standard ISO 37301, und ziehen Sie eine Zertifizierung in Betracht?
D&O-Versicherer und größere Auftraggeber fordern diesen Standard zunehmend als Voraussetzung für Verträge und Versicherungsschutz.
Ihr Ergebnis
0 / 8
Compliance-Reifegrad
Kostenfreies Erstgespräch

So läuft es ab.

01
Erstgespräch
30 Minuten, kostenfrei, direkt mit einem Partner.
02
Bestandsaufnahme
Wir klären gemeinsam, wo Sie stehen und wo Ihre Prioritäten liegen.
03
Transparentes individuelles Angebot
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit fester Pauschale.
Marx · Posch · E. Roth — Compliance

30 Minuten. Kostenfrei. Unverbindlich.

MRP Complience
Ein erstes Gespräch reicht meist aus, um zu klären, wo Sie stehen und wo Ihre Prioritäten liegen. Eine zuverlässige Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen.



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Anschrift
Hafenstraße 2
34117 Kassel
Erreichbarkeit
Sie sprechen von Anfang an direkt mit einem Partner, nicht mit wechselnden Ansprechpersonen. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Honorar
Transparente Stundenhonorare mit individueller Aufwandsschätzung vorab und nachvollziehbarer Abrechnung jeder Leistung.
Vor Ort
Verwurzelt in Hessen, tätig bundesweit. Das Erstgespräch führen wir gern bei Ihnen im Unternehmen.
Telefon
+49 561 506 167 85
E-Mail
kontakt@mrp-compliance.de
Registriert
HRB 19116 · Amtsgericht Kassel
Rechtsform
Die MRP Compliance GmbH ist eine unabhängige Compliance-Beratungsgesellschaft. Für Verteidigungsmandate, interne Untersuchungen und rechtliche Beratung im Einzelfall arbeiten Sie mit unseren Fachanwälten in ihren jeweiligen Kanzleien.