Compliance-Beratung für mittelständische Unternehmen
Anders als reine Compliance-Beratungen vertreten wir unsere Mandantschaft regelmäßig auch in Strafverfahren. Diese Verteidigungserfahrung fließt in jeden Aufbau unseres Compliance-Management-Systems ein.
Compliance-Beratung, die drei Perspektiven strafrechtlicher Praxis zusammenführt: anwaltliche Verteidigungserfahrung, universitär zertifizierte Compliance-Kompetenz und den Blickwinkel der Ermittlungsbehörden.
Aus drei Blickrichtungen entsteht ein vollständiges Bild.

Rechtsanwalt Marx wurde wiederholt durch das FAZ Institut als Top Anwalt für Strafrecht ausgezeichnet. Langjährige Verteidigungspraxis in Strafverfahren aller Größenordnungen. Berät Unternehmen beim Aufbau von Compliance-Strukturen, die einer strafrechtlichen Überprüfung standhalten.

Verteidigt bundesweit, auch in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren. Langjährig in offizieller Funktion für einen europäischen Staat tätig, Begleitung von Regierungs- und Wirtschaftskontakten auf internationaler Ebene. Umfangreiche Erfahrung in öffentlichkeitswirksamen Verfahren und in der Betreuung prominenter Mandate.

Dezernent und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wetzlar. Dozent an der Polizeihochschule und Prüfer im Ersten Juristischen Staatsexamen. Promotion im Strafrecht (magna cum laude). Bringt als freier Mitarbeiter die Fragen in die Beratung ein, die sich im Ernstfall vor Gericht stellen würden.
Compliance hat Substanz, wenn sie der Prüfung standhält:MRP Compliance
der internen, der behördlichen, der gerichtlichen.
Compliance-Systeme, deren Wirksamkeit sich aus ihrer Passgenauigkeit ergibt, nicht aus ihrem Umfang. Was unsere Mandantschaft daran schätzt: die Effektivität. Für angrenzende Fachgebiete wie Arbeitsrecht, Datenschutz- und Steuerrecht koordinieren wir über unser Netzwerk Mandate jeder Art aus einer Hand.
Das Modell kennen Sie vom externen Datenschutzbeauftragten: Wir übernehmen die operative Compliance-Funktion dauerhaft, zum planbaren Pauschalhonorar. Die Gesamtverantwortung bleibt bei der Geschäftsführung, Umsetzung und Dokumentation liefern wir.
Der Tankkarten-Fall des OLG Nürnberg zeigt: Wer die
Umsetzung nicht belegen kann, haftet. Diese Dokumentation entsteht
im Dauermandat von selbst.
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Acht Fälle aus der Praxis: Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, die mit ihrem Privatvermögen hafteten, mitunter auch strafrechtlich verurteilt wurden.
Acht Fragen, ehrlich beantwortet. Am Ende sehen Sie, wo Sie im Vergleich zum deutschen Mittelstand stehen und was der nächste Schritt wäre.
